Wut und Enttäuschung nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts

Nicht nur Bürgermeister Michael Antenbrink ist deprimiert, dass die juristischen Möglichkeiten für die Mainstadt nun ausgeschöpft sind.

Auf rechtlichem Weg gibt es für Flörsheim keine weiteren Möglichkeite gegen die neue Landebahn Nord-West zu klagen. Die Mainstadt ist die Kommune, die die Auswirkungen am deutlichsten zu spüren bekommt.

Flörsheim. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde der Stadt Flörsheim gegen die Ablehnung ihrer Musterklage durch den hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurückgewiesen hat, gibt es nun erste Reaktionen dazu. Wie bereits berichtet, hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel eine Musterklage von Flörsheim gegen den Flughafenausbau nicht zugelassen. Als Begründung gaben die Richter an, dass sich keine neuen Aspekte durch ein solches Gerichtsverfahren ergeben würden. Daraufhin hatte der Magistrat eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Genutzt hat dies nichts. In der vergangenen Woche, einen Tag vor Silvester, hatte das Verfassungsgericht dann über seine Entscheidung informiert. Überraschen konnte das Ergebnis aber nicht. Damit ist einer öffentlichen Verhandlung zum aktuellen Flughafenausbau vor dem Verwaltungsgerichtshof, die vor allem öffentlichkeitswirksam gewesen wäre, nun endgültig der Weg versperrt.

Vorgehen beraten
Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD), zeigte sich deprimiert über den «finalen» Richterspruch in Sachen Flughafenausbau: «Der Weg ist zu Ende.» Weiter sagte der Verwaltungschef: «Es ist natürlich sehr traurig und unverständlich, dass man uns den Weg nach Leipzig versperrt hat.» Denn die von den Auswirkungen der neuen Landebahn Nord-West am meisten betroffene Stadt sei Flörsheim. Die neue Bahn soll im Herbst in Betrieb genommen werden.

Einen weiteren Verfahrensweg beim juristischen Kampf gegen den Airport-Ausbau, zum Europäischen Gerichtshof, gibt es in dieser Sache nicht mehr, erklärte der Rathauschef. Derzeit prüften aber die von der Stadt beauftragten Juristen die Begründung der Verfassungsgerichtsentscheidung. Gleichwohl werden sich aber auch noch die Kommunalpolitiker in der Mainstadt um das Thema kümmern: «Die städtische Flughafenkommission wird darüber beraten, was weiter geschehen soll.»

Für SPD-Fraktionschef Gerd Mehler ist die Entscheidung der Verfassungsrichter «sehr verwunderlich». Denn «damit ist die unmittelbare rechtliche Überprüfung der Folgen des Flughafenausbaus nun ausgeschlossen», kritisierte der Sozialdemokrat. Seien vorher viele Kommunalpolitiker noch sicher gewesen, dass die Gerichte den Ausbau verhindern würden, so sei jetzt die Enttäuschung groß. Es gelte wohl nach wie vor der Spruch «vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand». Die Enttäuschung über das Urteil sowie allgemein über die «Gerichtsbarkeit» sei bei vielen Menschen sehr groß. Nun sei abzuwarten, was der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig zum Nachtflugverbot entscheide, blickt Gerd Mehler schon auf den nächsten Gerichtsspruch.

«Alle gekämpft»
Der Vorsitzende und Fraktionschef der Flörsheimer Christdemokraten, Marcus Reif, meinte zu der für die Mainstadt wichtigen Nachricht aus Karlsruhe: «Die CDU ist enttäuscht über die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes. Wir haben in Flörsheim gemeinsam mit allen Parteien gegen diesen Ausbau gekämpft. Ob nun die vom Verwaltungsgerichtshof aufgehobenen Ausnahmen vom Nachtflugverbot dann auch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Bestand haben werden, ist noch offen.» Die Kommunalpolitiker müssten weiter alles tun, um die Menschen so weit wie möglich vor dem zunehmenden Fluglärm zu schützen. Reif weiter: «Denn Fluglärm macht krank. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich den jetzt auf Initiative von CDU und FDP im Kreistag beschlossenen Forderungskatalog nach einem lückenlosen Nachtflugverbot, einer deutlichen Erweiterung des Casa-Programms und einem neuen Schallschutzprogramm für alle vom Fluglärm belasteten Wohnbereiche.»

Die Flörsheimer CDU wolle weiter die Chancen nutzen, um bei Gesprächen mit der Fraport sowie der Landesregierung alle Möglichkeiten für erträgliche Bedingungen durchzusetzen. «Dazu gehören lärmschonende Anflugverfahren und bauliche Schallschutzverbesserungen an Wohnungen und Häusern», erläuterte Marcus Reif. (meh)

Quelle: Höchster Kreisblatt vom 03.01.2011